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Technische Erfassung von Immobilien. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heizlastberechnungen.info


Heizlastberechnungen.info – FISCHER
Inhaber: Andreas Fischer | Am Knüllen 5 | 23881 Breitenfelde
E-Mail: andreas@heizlastberechnungen.info | Tel.: 030 – 439 7921 761
www.heizlastberechnungen.info | Stand: Mai 2026



§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Heizlastberechnungen.info – FISCHER, Inhaber Andreas Fischer, Am Knüllen 5, 23881 Breitenfelde (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) über die angebotenen Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Die Dienstleistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe und andere juristische Personen (B2B). Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:
– Heizlastberechnung (HLB) nach DIN EN 12831 mittels 3D-Scan vor Ort (ausschließlich für Gewerbekunden, Immobilien bis 200 m² Wohnfläche)
– Erstellung des VDZ-Formulars (Verfahrensdatenzettel) nach VDI 2035 – kostenlos bei Beauftragung einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
– 3D-Scan von Immobilien inkl. Erstellung von 2D-Grundrissen und Wohnflächenberechnungen (Immobilien bis 200 m² Wohnfläche)
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsangebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies der Auftragserfüllung dient.


§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) annimmt oder der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (z. B. Zugangsdaten zum Objekt, Ansprechpartner vor Ort) rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.


§ 4 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise beinhalten die Anfahrtskosten innerhalb eines Radius von 100 km ab 23909 Ratzeburg. Für größere Entfernungen werden die entstehenden Reisekosten gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern zum vereinbarten Termin Zugang zur betreffenden Immobilie zu gewähren.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu vermessenden Räumlichkeiten zugänglich und für die Durchführung des 3D-Scans geeignet sind (z. B. keine unzumutbaren Hindernisse, ausreichende Beleuchtung).
(3) Notwendige Auskünfte und Unterlagen (z. B. vorhandene Baupäne, Informationen zur Gebäudehülle, zu Heizkörpern und Raumnutzung) sind dem Auftragnehmer vor Ort bereitzustellen.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, gehen etwaige Mehrkosten und Terminverluste zu Lasten des Auftraggebers.


§ 6 Termine und Fristen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminverschiebungen sind dem Auftragnehmer so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, schriftlich mitzuteilen.
(2) Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) ohne wichtigen Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
(3) Lieferfristen für die Erstellung der Berechnungen und Dokumente sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Fixfrist vereinbart wurde. Verzögerungen, die auf mangelhafter Mitwirkung des Auftraggebers oder auf höherer Gewalt beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§ 7 Übergabe der Ergebnisse und Abnahme
(1) Die erstellten Dokumente (Heizlastberechnung, VDZ-Formular, 2D-Grundrisse) werden dem Auftraggeber in digitaler Form als PDF-Dokument per E-Mail übermittelt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang, auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
(3) Werden innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Beanstandungen erhoben, gelten die Unterlagen als abgenommen und vertragsgemäß erstellt.


§ 8 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer führt Heizlastberechnungen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN EN 12831, sowie VDZ-Formulare nach VDI 2035 durch.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) innerhalb angemessener Frist.
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme der Leistung. Für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Abweichungen, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.


§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder durch Fehler der eingesetzten Messgeräte entstehen.
(4) Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der installierten Heizungsanlage sowie für Entscheidungen des beauftragten Heizungsinstallateurs ist ausgeschlossen.


§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die erstellten Dokumente (Berechnungen, Grundrisse, Formulare) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung (z. B. Übergabe an den ausführenden Heizungsbetrieb oder Behörden) erforderlich ist.
(3) Eine kommerzielle Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weiterveräußerung der Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist untersagt.


§ 11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter www.heizlastberechnungen.info.
(3) Objektfotos und 3D-Scandaten werden ausschließlich zur Erstellung der beauftragten Dokumente verwendet und nach Abschluss des Auftrags entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt bzw. gelöscht.


§ 12 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Objekt- und Gebäudedaten, Kundendaten, Preise und Geschäftsgeheimnisse) dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (23881 Breitenfelde).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Heizlastberechnungen.info – FISCHER | Andreas Fischer | Am Knüllen 5, 23881 Breitenfelde
Tel.: 030 – 439 7921 761 | andreas@heizlastberechnungen.info | www.heizlastberechnungen.info | Stand: Mai 2026


 
 
 
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